1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments Monteurzimmern, Zimmern für Feriengästen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
Abweichende Bestimmungen gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch den Vermieter angenommen wird.Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er den Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen hieraus.
Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Quartier 55 Vermietung.
3.0 Preise und Leistungen
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Quartier 55 Vermietung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Monteurunterkunft gegenüber Dritten.
3.3 Die Preise können von der Quartier 55 Vermietung geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
3.4 Rechnungen der Quartier 55 Vermietung sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.
3.5 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Quartier 55 Vermietung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
4.0 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Quartier 55 Vermietung Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Quartier 55 Vermietung hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Sofern die Quartier 55 Vermietung die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Vermieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5.0 Rücktritt der Quartier 55 Vermietung
5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Quartier 55 Vermietung gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
a. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
c. der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
d. eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.4 vorliegt
e. ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt
f. der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat
g. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.2 Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.3 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Quartier 55 Vermietung hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung
7.1 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters.
7.2 Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter in die Mietsache eingebrachte Sachen, noch für sonstige Schäden. Die Haftung des Vermieters wird auf solche Schäden begrenzt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Saimir Leksani, Friedrichsgaber Strasse 55, 25451 Quickborn